Seit Oktober 2022 ist die Verdienstgrenze bei Minijobs dynamisch an den Mindestlohn
gekoppelt. Erhöht sich der Mindestlohn, steigt automatisch auch der maximal zulässige
Monatsverdienst im Minijob.
Der Mindestlohn betrug bis zum 31.12.2025 noch 12,82 € (max. 43 Stundenzahl).
Ab 2026 steigt der Mindestlohn nun auf 13,90 € pro Stunde.
Ab 2027 ist dieser für 14,60 € geplant.
Die Minijob-Grenze steigt ab 2026 von bisher 556 € auf 603 € (und ab 2027 auf 633 €).
Bei Orientierung am gesetzlichen Mindestlohn bedeutet dies, dass die Ausübung eines
Minijobs bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von bis zu 10 Stunden möglich ist. Der Verdienst
kann in einzelnen Monaten durch Mehrarbeit höher ausfallen, sofern der Jahresschnitt nicht
überschritten wird.
Voraussichtlich zum 01.07.2026 soll eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht
einmalig wieder rückgängig gemacht werden können. Hierfür soll ein Antrag beim
Arbeitgeber erforderlich sein, der nur für die Zukunft (nächster Monat nach Antragstellung)
gelten kann. Bei mehreren Minijobs ist dies nur einheitlich möglich.