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23 Oktober 2023
Author: Mitarbeiter

Überlassung von Fahrräder und E-Bikes an Arbeitnehmer

Fahrräder/Pedelecs und E-Bikes erfreuen sich großer Beliebtheit – gerade im Frühling. Da deren Anschaffungen ihren Preis haben, sind Gestaltungen gefragt, die eine Finanzierung abfedern.

Die Frage stellt sich daher, ob der Arbeitgeber ein Dienstfahrrad zur Verfügung stellen kann.

Damit die Nutzungsüberlassung auch zu privater Nutzung kein sog. geldwerter Vorteil darstellt, der lohnzuversteuern ist, muss die Gewährung zusätzlich zum bisherigen Gehalt oder als Gehaltsumwandlung zugesagt werden.

Der Arbeitgeber kann das Dienstfahrrad entweder kaufen oder meist auf 3 Jahre leasen.

mit anschließender Kaufoption, die dann auch der Arbeitnehmer ausüben kann,