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2 Juli 2025
Author: azemcoric

Was die Holding GmbH kann?

Vielfach werden die Vorteile einer Holding-GmbH Struktur gelobt. Es ist daher gut zu wissen,
was damit gemeint ist und für wen sie geeignet sein kann.


Grundsätzlich setzt eine sog. Holding-Struktur zwei Kapitalgesellschaften, meist GmbHs,
voraus. Eine GmbH „arbeitet“ originär, die andere GmbH „hält“ lediglich die Anteile an der
operativen GmbH. Das Halten und Verwalter der Anteile ist meist Hauptzweck der sog.
Beteiligungs-Holding Gesellschaft. Die Holding-GmbH wird ihrerseits von natürlichen
Personen (allein oder gemeinsam) gehalten.


Eine Holding-Struktur wird meist zur Erzielung von steuerlichen Vorteilen gegründet. Je
nachdem, wie die Gewinne verwendet werden sollen, kann man im Vergleich zu einer
alleinstehenden GmbH mit einer Holding-GmbH Steuern sparen.


Gewinne, die die operativ tätige GmbH an die Holding-GmbH ausschüttet, zu 95% steuerfrei
ist und nur 5% mit ca. 30% Steuerlast (KörperschaftSt 15%, SoliZ darauf mit 5,5% sowie ca.
15% GewerbeSt) belastet wird. Das entspricht einer Besteuerung der
Gewinnausschüttungen mit ca. 1,5 bis 2%. Damit erhält die Holding-GmbH viel Liquidität, die
diese wiederum neu investieren kann. Dies gilt auch für Gewinne aus der Veräußerung einer
operativen GmbH. Von diesem Liquiditätsrückbehalt in der Holding-GmbH „profitieren“
Unternehmungen, die weiter expandieren und investieren möchten – wie etwa Start-ups.
Sobald nämlich die Gewinne an die Gesellschafter der Holding-GmbH weiter ausgeschüttet
werden, erfolgt eine weitere Besteuerung - nunmehr des ganzen Gewinns – mit pauschal
25% Kapitalertragsteuer (ohne Abzug etwaiger Werbungskosten), womit die „Steuervorteile“
wieder beseitigt werden würden. Alternativ kann eine Besteuerung über das sog.
Teileinkünfteverfahren, sofern die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen auf Antrag
dazu führen, dass nur 60% der Einkünfte besteuert werden und damit zusammenhängede
Werbungkosten abzugsfähig sind. Wenn der Gesellschafter einen persönlichen Steuersatz
von unter 42% hat, können Steuervorteile erhalten bleiben.


Nachteile an dieser „Mehr“-Gesellschaftsstruktur sind die formale Handhabung aller
Rechtsgeschäfte zwischen den Gesellschaften mittels Verträge und entsprechender
Durchführung. Auch das Erfordernis von Jahresabschlüssen und Offenlegungen der GmbHs
ist zum einen aufwändig und mit Kosten verbunden.


Eine Holdingstruktur ist daher sinnvoll, wenn erzielte Gewinne reinvestiert werden sollen, der
Fokus bei einer Beteiligung auf einem Exit-Erlös liegt oder die entsprechende Beteiligung
hoch genug ist (mind. 10 %, bestenfalls über 15 %), um auch die steuerlichen Vorteile bei
einer Gewinnausschüttung geltend zu machen. Sobald jedoch klar ist, dass erzielte Gewinne
kurz- oder mittelfristig an Gründer oder Investoren als natürliche Personen ausgeschüttet
werden sollen, sollte die Anwendung einer Holdingstruktur gegebenenfalls noch einmal
überdacht werden.