Immer öfter entscheiden sich Kinder nach einem Studienjahr oder einem Praktikum im Ausland, sich dort dauerhaft niederzulassen. Welche Folgen dies für künftige geplante Vermögensverschiebungen -ob als Schenkung oder Erbe- haben kann, kann nicht früh genug durchdacht werden.
Zwar endet mit dem Wegzug die sog. Inländereigenschaft und damit die unbeschränkte Steuerpflicht, es sollten jedoch für Schenkungs- und Erbfälle noch weitere Steuerpflichten im Auge behalten werden: